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Die neue Führerscheinregelung bietet viele Möglichkeiten für Führerscheinneulinge und Wiedereinsteiger. Hier bieten wir eine kleine Übersicht zu den 48-PS-Modellen von Kawasaki sowie wichtige Informationen zu den neuen Führerscheinklassen.

 

Sie können mit 18 Jahren Ihre neue Liebe zum Motorrad endlich richtig ausleben? Sie sind (Wieder-)Einsteiger mit der "alten" Führerscheinklasse 3, der mit kleinem Aufwand eine alte Liebe neu entfachen möchte?

Seit dem 19. Januar 2013 sind die Führerscheinrichtlinien europaweit neu festgelegt. Das eröffnet Führerscheinneulingen und Besitzern der alten Kfz-Fahrerlaubnis Klasse 3 (bzw. B) neue Möglichkeiten.

Neben einigen anderen wichtigen Änderungen dürfen Inhaber des Stufenführerscheins A2 (ab 18 Jahre), die diesen ab oben genanntem Datum erhalten haben, Motorräder mit einer Maximalleistung von 35 kW (48 PS) fahren. Inhaber des alten Stufenführerscheins (bis 25 kW/34 PS) dürfen ab dem 19. Januar 2013 ebenfalls Motorräder mit maximal 35 kW (48 PS) bewegen.

Speziell Führerscheininhaber der alten Klasse 3 (bzw. B, vor dem 1.04.1980), können nun lediglich durch das Absolvieren einer praktische Aufstiegsprüfung die Zweirad-Fahrerlaubnis A2 erlangen.

Deutscher Alleingang: Der Haken mit der Drosselung

Kawasaki bietet für Kunden eine Vielzahl entsprechender Modelle (siehe unten) an. Wie in der Vergangenheit dürfen in Deutschland alle Motorräder auf die Leistung von 35 kW (48 PS) gedrosselt werden. In der EU-Richtlinie heißt es aber, dass solche Bikes nur um die Hälfte ihrer Ausgangsleistung beraubt werden dürfen, um für die Klasse A2 zugelassen zu sein. Das bedeutet, dass nur Motorräder mit maximal 70 kW (95 PS) für diese Drosselung in Frage kommen. Daher entwickelten wir bei Kawasaki die Z800 e version mit 70 kW (95 PS).

Auch wenn Deutschland derzeit einen Alleingang bei der Leistungsreduzierung geht und die Anforderung an die EU-Richtlinie „noch“ nicht umsetzt, verfolgt Kawasaki die EU-Vorgabe. Dadurch laufen unsere Kunden nicht Gefahr, dass ihnen bei Fahrten im Ausland ein Fahren ohne korrekten Führerschein zur Last gelegt wird.

Viele weitere wichtige Informationen zu den neuen Führerscheinklassen gibt es hier: 

www.zweiradführerschein.de

Übrigens: Durch Vorlage Ihres Motorradführerscheins, den Sie innerhalb
der letzten zwölf Monate vor dem Kauf erworben haben, sichern Sie sich Ihren STARTER-BONUS. Beim Kauf des ersten Bikes lassen sich so bis zu 800 Euro sparen!  Hier geht´s zum Starter-Bonus.